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	<title>Risikozuschlag Versicherung Archive - BlackSea Consulting</title>
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		<title>Recht auf Vergessen für Krebsgenesene</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Kivanc Karadeniz]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 20 Apr 2026 11:13:02 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Recht auf Vergessen für Krebsgenesene beim Versicherungsschutz: Was sich jetzt ändert Wer eine Krebserkrankung überstanden hat, sollte sie irgendwann auch&#160;[&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://bscons.de/recht-auf-vergessen-fuer-krebsgenesene/">Recht auf Vergessen für Krebsgenesene</a> erschien zuerst auf <a href="https://bscons.de">BlackSea Consulting</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h2 class="text-text-100 mt-3 -mb-1 text-[1.125rem] font-bold">Recht auf Vergessen für Krebsgenesene beim Versicherungsschutz: Was sich jetzt ändert</h2>
<p class="font-claude-response-body break-words whitespace-normal leading-[1.7]">Wer eine Krebserkrankung überstanden hat, sollte sie irgendwann auch versicherungsrechtlich hinter sich lassen können. Diese Forderung klingt nach gesundem Menschenverstand. Sie ist es auch. Und trotzdem ist sie bis heute in Deutschland gesetzlich nicht verankert. Das Recht auf Vergessen für Krebsgenesene ist seit dem 17. April 2026 ein konkretes politisches Ziel.</p>
<p class="font-claude-response-body break-words whitespace-normal leading-[1.7]">Der Deutsche Bundestag hat an diesem Tag einen Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD verabschiedet. Krebsgenesene sollen nach Ablauf medizinisch begründeter Fristen ihre frühere Erkrankung bei Versicherungsverträgen nicht mehr angeben müssen. Das klingt selbstverständlich. Ist es aber bis heute nicht.</p>
<hr class="border-border-200 border-t-0.5 my-3 mx-1.5" />
<h2 class="text-text-100 mt-3 -mb-1 text-[1.125rem] font-bold">Was bedeutet das Recht auf Vergessen für Krebsgenesene beim Versicherungsabschluss?</h2>
<h4 class="text-text-100 mt-2 -mb-1 text-base font-bold">Die Gesundheitsfragen in der Praxis</h4>
<p class="font-claude-response-body break-words whitespace-normal leading-[1.7]">Wer heute eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder Lebensversicherung abschließen möchte, muss in der Regel einen mehrseitigen Gesundheitsfragebogen ausfüllen. Ich kann das aus meiner täglichen Arbeit als Versicherungsmakler bestätigen: Eine frühere Krebserkrankung wird dort explizit abgefragt, in der Regel über den Zeitraum der letzten fünf Jahre. Wenn man stationär behandelt wurde, auch bis zu zehn Jahre.</p>
<p class="font-claude-response-body break-words whitespace-normal leading-[1.7]">Das Ergebnis ist in vielen Fällen vorhersehbar. Die Versicherungsgesellschaft lehnt den Antrag entweder vollständig ab, schließt Erkrankungen im Zusammenhang mit der früheren Diagnose aus oder verlangt einen deutlichen Risikozuschlag auf den Beitrag. Und das, obwohl die betroffene Person medizinisch als geheilt gilt.</p>
<h4 class="text-text-100 mt-2 -mb-1 text-base font-bold">Welche Versicherungsarten sind betroffen?</h4>
<p class="font-claude-response-body break-words whitespace-normal leading-[1.7]">Im Mittelpunkt der Diskussion stehen vor allem die <a href="https://bscons.de/bu/" target="_blank" rel="noopener">Berufsunfähigkeitsversicherung</a>, die für viele Berufstätige eine der wichtigsten Absicherungen überhaupt darstellt, die Risikolebensversicherung, die häufig zur Absicherung von Familien oder zur Finanzierung einer Immobilie benötigt wird, sowie die private Krankenversicherung und bestimmte Krankenzusatzversicherungen, bei denen ebenfalls Gesundheitsprüfungen durchgeführt werden.</p>
<p class="font-claude-response-body break-words whitespace-normal leading-[1.7]">In all diesen Bereichen kann eine frühere Krebsdiagnose heute noch dazu führen, dass Menschen keinen Schutz erhalten.</p>
<hr class="border-border-200 border-t-0.5 my-3 mx-1.5" />
<h2 class="text-text-100 mt-3 -mb-1 text-[1.125rem] font-bold">Das Dilemma zwischen Risikokalkulation und Gerechtigkeit</h2>
<h4 class="text-text-100 mt-2 -mb-1 text-base font-bold">Die Perspektive der Versicherungsgesellschaften</h4>
<p class="font-claude-response-body break-words whitespace-normal leading-[1.7]">Ich bin weder Mediziner noch Aktuar, habe jedoch ein gewisses Verständnis dafür, dass Versicherungsgesellschaften in diesem Zusammenhang vorsichtig agieren. Bestimmte Krebserkrankungen könnten möglicherweise zurückkehren. Das ist eine medizinische Realität, die das Versicherungswesen nicht einfach ignorieren kann.</p>
<p class="font-claude-response-body break-words whitespace-normal leading-[1.7]">Versicherungen kalkulieren auf der Grundlage von Wahrscheinlichkeiten und Kollektivrisiken. Eine Vorerkrankung, die statistisch mit einem erhöhten Risiko verbunden sein könnte, fließt in diese Kalkulation ein. Das ist, rein betriebswirtschaftlich betrachtet, nachvollziehbar.</p>
<h4 class="text-text-100 mt-2 -mb-1 text-base font-bold">Die Grenze des Verständnisses</h4>
<p class="font-claude-response-body break-words whitespace-normal leading-[1.7]">Die Beurteilung darüber, ob und wann jemand medizinisch als geheilt gilt, überlasse ich selbstverständlich den Medizinern. Das ist nicht meine Aufgabe als Versicherungsmakler. Wenn jedoch ein Mensch nach Jahren als geheilt gilt, wenn er Kontrollen hinter sich gebracht und medizinisch grünes Licht erhalten hat, dann ist es aus meiner Sicht nicht zu rechtfertigen, ihn länger aus dem normalen Versicherungsmarkt auszuschließen.</p>
<hr class="border-border-200 border-t-0.5 my-3 mx-1.5" />
<h2 class="text-text-100 mt-3 -mb-1 text-[1.125rem] font-bold">Warum das Recht auf Vergessen für Krebsgenesene mehr ist als Symbolpolitik</h2>
<h4 class="text-text-100 mt-2 -mb-1 text-base font-bold">Der rechtliche Fortschritt</h4>
<p class="font-claude-response-body break-words whitespace-normal leading-[1.7]">Frankreich, Belgien und Spanien scheinen vergleichbare Regelungen bereits eingeführt zu haben. Der jetzt verabschiedete Entschließungsantrag ist kein fertiges Gesetz, aber er ist ein klares politisches Signal mit konkretem Gesetzgebungsauftrag an die Bundesregierung.</p>
<h4 class="text-text-100 mt-2 -mb-1 text-base font-bold">Der menschliche Aspekt</h4>
<p class="font-claude-response-body break-words whitespace-normal leading-[1.7]">Auf der Seite der Betroffenen stehe ich vollkommen. Nicht aus politischen Gründen, sondern weil ich nicht selten Menschen berate, die nach einer überstandenen Krebserkrankung wieder Fuß fassen wollen. Die eine Familie gründen, eine Immobilie finanzieren oder sich beruflich neu orientieren möchten.</p>
<p class="font-claude-response-body break-words whitespace-normal leading-[1.7]">Ein Recht auf Vergessen ist nicht nur ein ethischer und rechtlicher Fortschritt. Es gibt Krebsgenesenen die Möglichkeit, den Reset-Knopf zu drücken. Nicht nur körperlich. Sondern auch mental. Wer weiß, dass er versicherungsrechtlich wieder wie jeder andere Mensch behandelt wird, kann auch innerlich neu anfangen. Und genau das zählt.</p>
<hr class="border-border-200 border-t-0.5 my-3 mx-1.5" />
<h2 class="text-text-100 mt-3 -mb-1 text-[1.125rem] font-bold">Was Sie jetzt wissen sollten</h2>
<h4 class="text-text-100 mt-2 -mb-1 text-base font-bold">Für Betroffene</h4>
<p class="font-claude-response-body break-words whitespace-normal leading-[1.7]">Das Gesetz ist noch nicht in Kraft. Der Entschließungsantrag verpflichtet die Bundesregierung, eine entsprechende gesetzliche Regelung zu erarbeiten. Bis dahin gelten die bestehenden Regeln. Das bedeutet: Wenn Sie eine frühere Krebserkrankung haben und Versicherungsschutz benötigen, lassen Sie uns Ihre Situation individuell prüfen. Es gibt Versicherer, die bei bestimmten Diagnosen und nach ausreichender Heilungsbewährung in manchen Fällen Angebote machen. Pauschale Ablehnung ist nicht das einzige Ergebnis, aber Sie brauchen jemanden, der den Markt kennt.</p>
<h4 class="text-text-100 mt-2 -mb-1 text-base font-bold">Meine Einschätzung als Versicherungsmakler</h4>
<p class="font-claude-response-body break-words whitespace-normal leading-[1.7]">Die Richtung stimmt. Die Politik hat erkannt, dass hier Handlungsbedarf besteht. Was jetzt zählt, ist eine saubere gesetzliche Umsetzung mit klaren Fristen, die medizinisch fundiert sind und nicht politisch verhandelt werden.</p>
<p class="font-claude-response-body break-words whitespace-normal leading-[1.7]">Wenn Sie Fragen zu Ihrer persönlichen Versicherungssituation haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Ich schaue mir jeden Fall einzeln an. Einen Termin können Sie direkt unter <a class="underline underline underline-offset-2 decoration-1 decoration-current/40 hover:decoration-current focus:decoration-current" href="https://www.bscons.de/terminbuchung">www.bscons.de/terminbuchung</a> buchen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p class="font-claude-response-body break-words whitespace-normal leading-[1.7]">Beste Grüße,</p>
<p class="font-claude-response-body break-words whitespace-pre-wrap leading-[1.7]">Kivanc Karadeniz</p>
<p class="font-claude-response-body break-words whitespace-pre-wrap leading-[1.7]">Versicherungsmakler</p>
<p>&nbsp;</p>
<h2 class="text-text-100 mt-3 -mb-1 text-[1.125rem] font-bold">Häufige Fragen zum Recht auf Vergessen für Krebsgenesene &#8211; FAQ</h2>
<h4 class="text-text-100 mt-2 -mb-1 text-base font-bold">Was bedeutet das Recht auf Vergessen für Krebsgenesene konkret?</h4>
<p class="font-claude-response-body break-words whitespace-normal leading-[1.7]">Es bedeutet, dass Krebsgenesene nach Ablauf einer medizinisch begründeten Frist ihre frühere Erkrankung bei Versicherungsverträgen nicht mehr angeben müssen. Eine überstandene Krebserkrankung darf dann weder zu Ausschlüssen noch zu Risikozuschlägen oder einer Ablehnung führen.</p>
<h4 class="text-text-100 mt-2 -mb-1 text-base font-bold">Gilt das Recht auf Vergessen bereits heute in Deutschland?</h4>
<p class="font-claude-response-body break-words whitespace-normal leading-[1.7]">Nein. Der Bundestag hat am 17. April 2026 einen Entschließungsantrag verabschiedet, der die Bundesregierung auffordert, eine entsprechende gesetzliche Regelung zu erarbeiten. Das Gesetz selbst ist noch nicht in Kraft. Bis dahin gelten die bestehenden Regeln.</p>
<h4 class="text-text-100 mt-2 -mb-1 text-base font-bold">Welche Versicherungen sind vom Recht auf Vergessen betroffen?</h4>
<p class="font-claude-response-body break-words whitespace-normal leading-[1.7]">Im Fokus stehen vor allem die Berufsunfähigkeitsversicherung, die Risikolebensversicherung sowie die private Krankenversicherung und bestimmte Krankenzusatzversicherungen. Genau dort werden heute noch Gesundheitsfragen gestellt, bei denen eine frühere Krebserkrankung angegeben werden muss.</p>
<h4 class="text-text-100 mt-2 -mb-1 text-base font-bold">Wie lange wird eine Krebserkrankung aktuell bei Versicherungen abgefragt?</h4>
<p class="font-claude-response-body break-words whitespace-normal leading-[1.7]">In der Regel über einen Zeitraum von fünf Jahren. Bei stationären Behandlungen kann der Abfragezeitraum auch bis zu zehn Jahre betragen.</p>
<h4 class="text-text-100 mt-2 -mb-1 text-base font-bold">Kann ich trotz früherer Krebserkrankung heute schon eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen?</h4>
<p class="font-claude-response-body break-words whitespace-normal leading-[1.7]">In manchen Fällen ja. Es gibt Versicherer, die bei bestimmten Diagnosen und nach ausreichender Heilungsbewährung dennoch Versicherungsschutz anbieten, häufig mit Ausschlüssen oder Zuschlägen. Eine pauschale Ablehnung ist nicht zwingend das letzte Wort. Es kommt auf die genaue Diagnose, den Zeitraum seit der Behandlung und den jeweiligen Versicherer an. Sprechen Sie mich gerne direkt an — ich prüfe Ihre Situation individuell.</p>
<h4 class="text-text-100 mt-2 -mb-1 text-base font-bold">Was sind die nächsten Schritte nach dem Bundestags-Beschluss?</h4>
<p class="font-claude-response-body break-words whitespace-normal leading-[1.7]">Die Bundesregierung ist nun aufgefordert, einen konkreten Gesetzentwurf zu erarbeiten. Wann dieser vorliegt und in Kraft tritt, ist noch offen. Frankreich, Belgien und Spanien scheinen vergleichbare Regelungen bereits umgesetzt zu haben und könnten als Orientierung dienen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://bscons.de/recht-auf-vergessen-fuer-krebsgenesene/">Recht auf Vergessen für Krebsgenesene</a> erschien zuerst auf <a href="https://bscons.de">BlackSea Consulting</a>.</p>
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