Berufshaftpflichtversicherung für angestellte Ärztinnen und Ärzte

Berufshaftpflicht für Ärzte

Berufshaftpflichtversicherung für angestellte Ärzte – warum sie unverzichtbar ist

Brauchen angestellte Ärzte eine Berufshaftpflichtversicherung? Als Ärztin oder Arzt trägt man Verantwortung – für Menschenleben, für Entscheidungen unter Zeitdruck, für Eingriffe, die Routine und Risiko zugleich sind. Viele Medizinerinnen und Mediziner verlassen sich dabei auf den Versicherungsschutz der Klinik, in der sie tätig sind. Doch genau hier lauert eine gefährliche Fehleinschätzung: Die Klinikversicherung schützt in erster Linie die Einrichtung selbst – nicht die persönliche Haftung der einzelnen Ärztin oder des Arztes.

Der Irrtum: „Die Klinikversicherung deckt mich doch mit ab“

Ich erlebe in meiner Beratung immer wieder, dass Ärztinnen und Ärzte glauben, über die Klinikversicherung ausreichend abgesichert zu sein. Tatsächlich schützt diese jedoch in erster Linie das institutionelle Risiko der Klinik – also Schäden, die im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit entstehen.

Versichert sind Handlungen, die ausdrücklich im Auftrag der Klinik erfolgen. Das bedeutet: Wenn ein Schaden entsteht, prüft die Versicherung sehr genau, ob der betreffende Vorfall tatsächlich unter diesen Auftrag fällt. Schon kleinste Abweichungen oder Interpretationsspielräume können dazu führen, dass die Klinikversicherung die Haftung nicht übernimmt – und die Ärztin oder der Arzt plötzlich privat in der Verantwortung steht.

Wenn der Routineeingriff zum persönlichen Risiko wird

In der Praxis zeigt sich das oft erst, wenn ein Anwaltsschreiben ins Haus flattert. Ein Patient fühlt sich falsch behandelt, ein Gutachter sieht mögliche Behandlungsfehler – und schon steht die Frage im Raum, wer haftet.

Viele Klinikversicherungen haben zudem Selbstbehalte oder Einschränkungen, etwa wenn eine Handlung außerhalb des Dienstplanes, auf Anweisung eines Kollegen oder in der Freizeit stattfindet. Auch Vertretungssituationen oder Nebentätigkeiten sind häufig nicht automatisch mitversichert.

Kommt es in solchen Fällen zu einem Schadensersatzanspruch, drohen schnell Summen, die die persönliche Existenz gefährden können. Gerade bei Personenschäden – also wenn Patienten dauerhaft gesundheitlich beeinträchtigt werden – können Haftungsbeträge im sechs- oder gar siebenstelligen Bereich entstehen.

Die Lösung: Eine eigene Berufshaftpflichtversicherung

Hier setzt die eigene Berufshaftpflichtversicherung an. Sie schützt nicht die Klinik, sondern Sie persönlich – und zwar in allen Fällen, in denen Sie als Ärztin oder Arzt direkt in Anspruch genommen werden.

Eine gute Berufshaftpflichtversicherung deckt dabei:

1. Eigene Behandlungsfehler

Egal, ob Sie in der Klinik, in der Praxis oder im Rahmen einer Nebentätigkeit tätig sind – die Versicherung prüft Ansprüche, wehrt unbegründete Forderungen ab und zahlt, wenn tatsächlich ein Fehler vorliegt.

2. Abwehrkosten und Rechtsschutz

Oft entstehen hohe Kosten bereits durch anwaltliche Vertretung oder Gutachten. Eine Berufshaftpflicht übernimmt auch diese Kosten, selbst wenn sich der Vorwurf am Ende als unbegründet herausstellt.

3. Tätigkeiten außerhalb des Klinikauftrags

Viele Ärztinnen und Ärzte engagieren sich zusätzlich in Forschung, Lehre oder Weiterbildung. Solche Tätigkeiten sind in Klinikpolicen meist nicht automatisch eingeschlossen – in einer persönlichen Berufshaftpflicht aber problemlos absicherbar.

Warum die eigene Absicherung so wichtig ist

Ich begleite Ärztinnen und Ärzte bei der Gestaltung ihres individuellen Versicherungsschutzes und weiß aus meiner langjährigen Erfahrung: Gerade im medizinischen Bereich entstehen Risiken oft nicht durch grobe Fehler, sondern durch Missverständnisse und Kommunikationsprobleme.

Eine persönliche Berufshaftpflichtversicherung sorgt dafür, dass solche Situationen nicht zur existenziellen Bedrohung werden. Sie schafft Sicherheit – für Sie, Ihre Familie und Ihre berufliche Zukunft.

Darüber hinaus signalisiert eine eigene Absicherung auch Professionalität gegenüber Arbeitgebern und Patienten. Sie zeigt, dass Sie Verantwortung übernehmen und Ihren Beruf mit der gebotenen Sorgfalt ausüben.

Was Sie bei der Auswahl beachten sollten

Eine Berufshaftpflichtversicherung ist nicht gleich eine Berufshaftpflichtversicherung. Entscheidend sind:

Deckungssumme

Sie sollte ausreichend hoch sein – mindestens 5 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden sind empfehlenswert.

Geltungsbereich

Auch Tätigkeiten außerhalb der Klinik, etwa in Lehrveranstaltungen, Forschung oder gelegentlichen Nebentätigkeiten, sollten eingeschlossen sein.

Nachhaftung

Haftungsansprüche können erst Jahre später entstehen. Hier ist eine ausreichende Nachhaftungszeit von großer Bedeutung.

Individuelle Beratung

Keine ärztliche Tätigkeit gleicht der anderen. Daher sollte jede Absicherung individuell geprüft und angepasst werden.

Mein Fazit

Verlassen Sie sich nicht darauf, dass die Klinikversicherung Sie vollständig schützt. Sie ist ein wichtiger Bestandteil der institutionellen Absicherung, deckt aber nicht Ihr komplettes persönliches Risiko. Eine eigene Berufshaftpflichtversicherung ist daher unverzichtbar, wenn Sie als angestellte Ärztin oder angestellter Arzt langfristig auf der sicheren Seite stehen wollen.

Ich unterstütze Sie gern dabei, Ihre Absicherung zu überprüfen und optimal zu gestalten – praxisnah, transparent und mit über 25 Jahren Branchenerfahrung . Als Versicherungsmakler in Duisburg berate ich Ärztinnen und Ärzte bundesweit.

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Lassen Sie uns gemeinsam Ihre bestehende Absicherung prüfen. Auf Wunsch biete ich Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Vertragsanalyse an.

Ich freue mich auf Sie.

Beste Grüße,
Kivanc Karadeniz
Versicherungsfachmann (BWV)
Ihr Finanz- und Versicherungsmakler in Duisburg