Wohngebäudeversicherung

Baufinanzierung

Ihre eigenen vier Wände sind eine Investition fürs Leben, daher gilt es Ihr Eigentum dauerhaft vor möglichen Gefahren zu schützen. Gerade Feuer, Blitz, Hagel, Sturm und auslaufendes Leitungswasser können an Ihrem Haus enorme Schäden hinterlassen. Ohne eine gute Absicherung kann das für Sie den finanziellen Ruin bedeuten. Für Hauseigentümer ist die Wohngebäudeversicherung demnach unerlässlich.

Kivanc Karadeniz – Ihr Versicherungsmakler in Duisburg

Was deckt die Wohngebäudeversicherung ab?

Die Wohngebäudeversicherung schützt Hauseigentümer vor den finanziellen Folgen eines sogenannten Sachschadens. Versichert ist demnach das gesamte Gebäude inklusive aller fest eingebauten Gegenstände. Im Normalfall deckt die Wohngebäudeversicherung folgende Schäden ab:

Feuer: Nach einem Brand kommt die Wohngebäudeversicherung für den entstandenen Schaden am Haus auf. Zudem gibt es in der Regel Schadensersatz für die Kosten durch Löschwasser und Ruß.

Sturm und Hagel: Bei Sturmschäden ist die Windstärke entscheidend, denn beträgt diese 8 oder mehr, gibt es unter Umständen ein neues Dach – Alternativ finanziert die Wohngebäudeversicherung die Reparatur des alten Dachs. Bei entstandenen Hagelschäden spielt die Windstärke keine Rolle, denn hier zahlt die Versicherung unabhängig davon.

Blitzschlag, Explosion und Implosion: Diese drei Ereignisse können für ein Gebäude bedauerlicherweise einen Totalschaden bedeuten. Auch für diese Kosten kommt die Wohngebäudeversicherung auf.

Leitungswasser: Platzen Wasserrohre, gibt es von der Versicherung Schadensersatz. Versichert sind in der Regel Schäden durch wasserführende Leitungen sowie die dazugehörigen Anlagen. Hierzu zählen zum Beispiel folgende: Heizkörper, Heizungsrohre, Wasch- und Spülmaschinen, Wasserversorgung- und -entsorgung sowie Klima- und Wärmepumpen.

Überspannung: Ebenso abgesichert sind auch Schäden an versicherten Gegenständen durch Überspannung in Folge eines Blitzschlages.

Sie können Ihren Versicherungsschutz durch zusätzliche Vertragselemente individuell erweitern, um Ihr Gebäude zum Beispiel vor Überschwemmung und Rückstau zu schützen. In diesem Fall greift die zusätzliche „Elementarschadenversicherung“.

Für wen ist eine Wohngebäudeversicherung sinnvoll?

Auch wenn es sich bei der Wohngebäudeversicherung um keine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung handelt, ist sie für alle Hausbesitzer unerlässlich. Schließlich können die Kosten für eine Instandsetzung oder einen Wiederaufbau nach einem Schaden durch Naturgewalten oder Leitungswasser immens ausfallen. Nur die wenigsten Menschen können derartig hohe Kosten aus eigenen Mitteln bestreiten. Bei einem Totalschaden sind die meisten Betroffenen sogar dem Risiko des finanziellen Ruins ausgesetzt. Um solchen Gefahren bestmöglich vorzubeugen, empfehlen wir Ihnen unbedingt eine private Wohngebäudeversicherung abzuschließen.

Wichtig zu wissen: Im Rahmen einer Immobilienfinanzierung ist der Nachweis einer abgeschlossenen Wohngebäudeversicherung in der Regel Pflicht.

Wer Besitzer einer Eigentumswohnung ist und diese vermietet oder sogar selbst darin lebt, benötigt in der Regel keine eigene Gebäudeversicherung. In diesem Fall schließt nämlich die Eigentümergemeinschaft eine gemeinsame Police ab. Ein wenig anders gestaltet es sich, wenn eine Hausverwaltung eingesetzt ist, denn hier obliegt es ihrer Verantwortung, sich um eine entsprechende Wohngebäudeversicherung zu kümmern. Der jeweilige Anteil wird anschließend über das sogenannte Hausgeld eingezogen.

Zusammenfassung: Wer sollte eine Wohngebäudeversicherung abschließen?

Eigentümer eines/ einer… Art der Versicherung
Einfamilienhauses Wohngebäudeversicherung
Reihenhauses Wohngebäudeversicherung
Doppelhaushälfte Wohngebäudeversicherung
Mehrfamilienhauses Wohngebäudeversicherung
Wohnung Gemeinschaftliche Wohngebäudeversicherung

Wie berechnet sich die Versicherungssumme?

Damit der Beitrag für eine Wohngebäudeversicherung kalkuliert werden kann, benötigt die Versicherung unter anderem die exakte Versicherungssumme. Versichert ist im Normalfall der Neuwert des jeweiligen Gebäudes. Hierbei handelt es sich um die Summe, die nötig wäre, um das Haus in gleicher Größe und mit derselben Ausstattung zum aktuellen Zeitpunkt wiederaufzubauen. Für die Bestimmungen des Neuwerts gibt es unterschiedliche Ansätze, doch die meisten Versicherer verwenden hierfür entweder den sogenannten gleitenden Neuwert, auch Wert 1914 genannt, oder aber ein Wohnflächenmodell.

Gleitender Neuwert:

Der gleitende Neuwert sorgt dafür, dass die Versicherungssumme bei der Wohngebäudeversicherung an die Wertentwicklung des Hauses angepasst ist. Er funktioniert anhand des fiktiven Werts 1914. Hierbei handelt es sich um den Preis in Mark, den der Neubau eines Hauses im Jahr 1914 theoretisch gekostet hätte. Dieser ergibt sich, indem der Neuwert des Gebäudes durch den Baupreisindex geteilt wird.

Demnach wird die Versicherungssumme Jahr für Jahr angepasst, denn nur so kommt die Police auch Jahre nach dem Bau für den kompletten Neubau des Gebäudes im Ursprungszustand auf. Setzen Sie daher unbedingt auf den gleitenden Neuwert, denn dadurch verhindern Sie eine Unterversicherung, die Sie trotz bestehender Versicherung in den finanziellen Ruin treiben könnte.

Wohnflächentarif:

Schließen Sie eine Gebäudeversicherung nach Wohnflächentarif ab, so bezieht sich die Versicherungssumme auf die Größe des Gebäudes sowie die Ausstattung. Kommt es zum Schadensfall, so zahlt die Versicherung die Kosten in Höhe des ortsüblichen Neubauwerts. Hierbei gibt es jedoch keine feste Versicherungssumme, sondern eine vertraglich geregelte Höchstentschädigungsgrenze.

Wertgutachten:

Eine weitere Möglichkeit der Berechnung der Versicherungssumme besteht darin, den Wert des Gebäudes durch einen Gutachter schätzen zu lassen. Allerdings kann dies mit hohen Kosten verbunden sein und zudem bezieht sich dieses Gutachten oftmals auf den Verkehrswert des Hauses. Deutlich wichtiger sind jedoch die Kosten für einen eventuellen Wiederaufbau im Schadensfall.

Auch wenn Sie auf den gleitenden Neuwert setzen, sollten Sie mit der Versicherung einen sogenannten Unterversicherungsverzicht vereinbaren und vertraglich festhalten. Nur so verzichtet der Versicherer darauf, im Schadensfall überhaupt geltend zu machen, dass sie womöglich unterversichert sein könnten.

Mein Fazit:

Wer ein Heim sein Eigen nennen kann, möchte es verständlicherweise auch bestmöglich schützen – im Optimalfall vom Fundament bis hin zum Dach. Die Wohngebäudeversicherung ersetzt sämtliche Kosten für versicherte Schäden am Gebäude. Die Kostenerstattung der Police reicht von der Reparatur über die Instandsetzung bis hin zum kompletten Wiederaufbau nach einem Totalverlust.

Versicherungen sind oftmals schwierig und kompliziert. Wie hoch soll die abgesicherte Versicherungssumme sein und was hat es mit den Fragen im Antrag auf sich? Worauf muss ich achten, wenn der Versicherungsfall tatsächlich eintritt? Für diese und alle weiteren Fragen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Buchen Sie einen kostenlosen und unverbindlichen Termin bei mir und lassen Sie sich beraten.

Kivanc Karadeniz

Ihr ungebundener Versicherungsmakler aus Duisburg

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