Recht auf Vergessen für Krebsgenesene beim Versicherungsschutz: Was sich jetzt ändert
Wer eine Krebserkrankung überstanden hat, sollte sie irgendwann auch versicherungsrechtlich hinter sich lassen können. Diese Forderung klingt nach gesundem Menschenverstand. Sie ist es auch. Und trotzdem ist sie bis heute in Deutschland gesetzlich nicht verankert. Das Recht auf Vergessen für Krebsgenesene ist seit dem 17. April 2026 ein konkretes politisches Ziel.
Der Deutsche Bundestag hat an diesem Tag einen Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD verabschiedet. Krebsgenesene sollen nach Ablauf medizinisch begründeter Fristen ihre frühere Erkrankung bei Versicherungsverträgen nicht mehr angeben müssen. Das klingt selbstverständlich. Ist es aber bis heute nicht.
Was bedeutet das Recht auf Vergessen für Krebsgenesene beim Versicherungsabschluss?
Die Gesundheitsfragen in der Praxis
Wer heute eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder Lebensversicherung abschließen möchte, muss in der Regel einen mehrseitigen Gesundheitsfragebogen ausfüllen. Ich kann das aus meiner täglichen Arbeit als Versicherungsmakler bestätigen: Eine frühere Krebserkrankung wird dort explizit abgefragt, in der Regel über den Zeitraum der letzten fünf Jahre. Wenn man stationär behandelt wurde, auch bis zu zehn Jahre.
Das Ergebnis ist in vielen Fällen vorhersehbar. Die Versicherungsgesellschaft lehnt den Antrag entweder vollständig ab, schließt Erkrankungen im Zusammenhang mit der früheren Diagnose aus oder verlangt einen deutlichen Risikozuschlag auf den Beitrag. Und das, obwohl die betroffene Person medizinisch als geheilt gilt.
Welche Versicherungsarten sind betroffen?
Im Mittelpunkt der Diskussion stehen vor allem die Berufsunfähigkeitsversicherung, die für viele Berufstätige eine der wichtigsten Absicherungen überhaupt darstellt, die Risikolebensversicherung, die häufig zur Absicherung von Familien oder zur Finanzierung einer Immobilie benötigt wird, sowie die private Krankenversicherung und bestimmte Krankenzusatzversicherungen, bei denen ebenfalls Gesundheitsprüfungen durchgeführt werden.
In all diesen Bereichen kann eine frühere Krebsdiagnose heute noch dazu führen, dass Menschen keinen Schutz erhalten.
Das Dilemma zwischen Risikokalkulation und Gerechtigkeit
Die Perspektive der Versicherungsgesellschaften
Ich bin weder Mediziner noch Aktuar, habe jedoch ein gewisses Verständnis dafür, dass Versicherungsgesellschaften in diesem Zusammenhang vorsichtig agieren. Bestimmte Krebserkrankungen könnten möglicherweise zurückkehren. Das ist eine medizinische Realität, die das Versicherungswesen nicht einfach ignorieren kann.
Versicherungen kalkulieren auf der Grundlage von Wahrscheinlichkeiten und Kollektivrisiken. Eine Vorerkrankung, die statistisch mit einem erhöhten Risiko verbunden sein könnte, fließt in diese Kalkulation ein. Das ist, rein betriebswirtschaftlich betrachtet, nachvollziehbar.
Die Grenze des Verständnisses
Die Beurteilung darüber, ob und wann jemand medizinisch als geheilt gilt, überlasse ich selbstverständlich den Medizinern. Das ist nicht meine Aufgabe als Versicherungsmakler. Wenn jedoch ein Mensch nach Jahren als geheilt gilt, wenn er Kontrollen hinter sich gebracht und medizinisch grünes Licht erhalten hat, dann ist es aus meiner Sicht nicht zu rechtfertigen, ihn länger aus dem normalen Versicherungsmarkt auszuschließen.
Warum das Recht auf Vergessen für Krebsgenesene mehr ist als Symbolpolitik
Der rechtliche Fortschritt
Frankreich, Belgien und Spanien scheinen vergleichbare Regelungen bereits eingeführt zu haben. Der jetzt verabschiedete Entschließungsantrag ist kein fertiges Gesetz, aber er ist ein klares politisches Signal mit konkretem Gesetzgebungsauftrag an die Bundesregierung.
Der menschliche Aspekt
Auf der Seite der Betroffenen stehe ich vollkommen. Nicht aus politischen Gründen, sondern weil ich nicht selten Menschen berate, die nach einer überstandenen Krebserkrankung wieder Fuß fassen wollen. Die eine Familie gründen, eine Immobilie finanzieren oder sich beruflich neu orientieren möchten.
Ein Recht auf Vergessen ist nicht nur ein ethischer und rechtlicher Fortschritt. Es gibt Krebsgenesenen die Möglichkeit, den Reset-Knopf zu drücken. Nicht nur körperlich. Sondern auch mental. Wer weiß, dass er versicherungsrechtlich wieder wie jeder andere Mensch behandelt wird, kann auch innerlich neu anfangen. Und genau das zählt.
Was Sie jetzt wissen sollten
Für Betroffene
Das Gesetz ist noch nicht in Kraft. Der Entschließungsantrag verpflichtet die Bundesregierung, eine entsprechende gesetzliche Regelung zu erarbeiten. Bis dahin gelten die bestehenden Regeln. Das bedeutet: Wenn Sie eine frühere Krebserkrankung haben und Versicherungsschutz benötigen, lassen Sie uns Ihre Situation individuell prüfen. Es gibt Versicherer, die bei bestimmten Diagnosen und nach ausreichender Heilungsbewährung in manchen Fällen Angebote machen. Pauschale Ablehnung ist nicht das einzige Ergebnis, aber Sie brauchen jemanden, der den Markt kennt.
Meine Einschätzung als Versicherungsmakler
Die Richtung stimmt. Die Politik hat erkannt, dass hier Handlungsbedarf besteht. Was jetzt zählt, ist eine saubere gesetzliche Umsetzung mit klaren Fristen, die medizinisch fundiert sind und nicht politisch verhandelt werden.
Wenn Sie Fragen zu Ihrer persönlichen Versicherungssituation haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Ich schaue mir jeden Fall einzeln an. Einen Termin können Sie direkt unter www.bscons.de/terminbuchung buchen.
Beste Grüße,
Kivanc Karadeniz
Versicherungsmakler
Häufige Fragen zum Recht auf Vergessen für Krebsgenesene – FAQ
Was bedeutet das Recht auf Vergessen für Krebsgenesene konkret?
Es bedeutet, dass Krebsgenesene nach Ablauf einer medizinisch begründeten Frist ihre frühere Erkrankung bei Versicherungsverträgen nicht mehr angeben müssen. Eine überstandene Krebserkrankung darf dann weder zu Ausschlüssen noch zu Risikozuschlägen oder einer Ablehnung führen.
Gilt das Recht auf Vergessen bereits heute in Deutschland?
Nein. Der Bundestag hat am 17. April 2026 einen Entschließungsantrag verabschiedet, der die Bundesregierung auffordert, eine entsprechende gesetzliche Regelung zu erarbeiten. Das Gesetz selbst ist noch nicht in Kraft. Bis dahin gelten die bestehenden Regeln.
Welche Versicherungen sind vom Recht auf Vergessen betroffen?
Im Fokus stehen vor allem die Berufsunfähigkeitsversicherung, die Risikolebensversicherung sowie die private Krankenversicherung und bestimmte Krankenzusatzversicherungen. Genau dort werden heute noch Gesundheitsfragen gestellt, bei denen eine frühere Krebserkrankung angegeben werden muss.
Wie lange wird eine Krebserkrankung aktuell bei Versicherungen abgefragt?
In der Regel über einen Zeitraum von fünf Jahren. Bei stationären Behandlungen kann der Abfragezeitraum auch bis zu zehn Jahre betragen.
Kann ich trotz früherer Krebserkrankung heute schon eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen?
In manchen Fällen ja. Es gibt Versicherer, die bei bestimmten Diagnosen und nach ausreichender Heilungsbewährung dennoch Versicherungsschutz anbieten, häufig mit Ausschlüssen oder Zuschlägen. Eine pauschale Ablehnung ist nicht zwingend das letzte Wort. Es kommt auf die genaue Diagnose, den Zeitraum seit der Behandlung und den jeweiligen Versicherer an. Sprechen Sie mich gerne direkt an — ich prüfe Ihre Situation individuell.
Was sind die nächsten Schritte nach dem Bundestags-Beschluss?
Die Bundesregierung ist nun aufgefordert, einen konkreten Gesetzentwurf zu erarbeiten. Wann dieser vorliegt und in Kraft tritt, ist noch offen. Frankreich, Belgien und Spanien scheinen vergleichbare Regelungen bereits umgesetzt zu haben und könnten als Orientierung dienen.

