„Ich brauche eine Rechtsschutzversicherung… Dringend…“

„Hallo Herr Karadeniz, ich brauche eine Rechtsschutzversicherung… Dringend…“

Das höre ich recht häufig. Der Job erfordert es, dass man nachfragt wofür denn der Interessent so „dringend“ eine Rechtsschutzversicherung benötigt. Die jahrelange Praxiserfahrung jedoch hat gezeigt, dass man theoretisch an dieser Stelle das Gespräch abbrechen könnte. Was man natürlich nicht tut. Leider ist es jedoch so, dass an dieser Stelle meistens

das Kind schon in der Brunnen gefallen ist.

Es liegt in der Natur des Menschen, dass man denkt: „Mir passiert schon nichts.“ Was ich auch häufig höre, wenn ich Mandanten auf eine fehlende Rechtsschutzversicherung anspreche ist: „Ich bin schon seit 20 Jahren in der Firma“. Ein Evergreen ist auch: „Brauche keine Berufsrechtsschutz. Ich bin in der Gewerkschaft…“

Das letzte Argument (Gewerkschaft) möchte ich gerne zuerst aufgreifen, bzw. darauf eingehen:

Meine persönliche Meinung ist Folgende: Gewerkschaften haben eine sehr wichtige Position in unserer Arbeitswelt. Sie leisten meistens sehr wichtige Arbeit und sind unabdingbar um Arbeitnehmer zu schützen. Streikgeld ist zum Beispiel ein wichtiges Thema.

Wenn es jedoch mal zum Clinch oder gar zur Trennung kommt, sprich der Arbeitgeber kündigt das Arbeitsverhältnis, bewegt man sich aus meiner Sicht auf dünnem Eis, wenn man die Vertretung seiner rechtlichen Interessen nur der Gewerkschaft überträgt. Warum ? Nach meinem Kenntnisstand ist es nach wie vor so, dass vor dem Arbeitsgericht beide Parteien ihre Anwalts- und Prozesskosten selbst tragen. Was bedeutet das ?

Ein Beispiel: Hat man einen Verkehrsunfall erlitten und beide Unfallgegener landen vor Gericht, so trägt der Verlierer des Prozesses seine Anwaltskosten, die Anwaltskosten der Gegenseite und die gesamten Gerichtskosten. Vergleichsschließungen o.ä. lassen wir an dieser Stelle mal außen vor. Vor dem Arbeistgericht jedoch ist es irrelevant, wer den Prozess gewinnt. Bedeutet: Sie wurden gekündigt, sind vor Gericht gezogen und haben auch gewonnen – egal. Ihre Anwalts- und Gerichtskosten tragen Sie selbst. Oder eben Ihre Rechtsschutzversicherung. Ich lasse mich gerne eines besseren belehren, aber ich kenne keine Gewerkschaft, die sowohl die Anwaltskosten, als auch die Gerichtskosten, in voller Höhe über alle Instanzen tragen würde. Eine gute Rechtsschutzversicherung tut das in der Regel.

Warum ist das Kind schon in den Brunnen gefallen ??

Das Stichwort lautet „Wartezeit“. Wenn Sie heute eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abschließen, der Versicherungsbeginn morgen ist und Sie übermorgen geblitzt werden, haben Sie für gewöhnlich Versicherungsschutz. In den Bereichen Berufsrechtsschutz, Mietrechtsschutz und Steuerrechtsschutz (es gibt noch mehr Bereiche) jedoch, haben Sie eine Wartezeit von drei Monaten. Alles was DANACH eintreten würde wäre versichert. Und genau deshalb bringt es nichts, wenn man anruft oder im Internet „ganz dringend und schnell“ eine Rechtsschutzversicherung abschließt…

Fazit:

Eine Privat-, Berufs- und  Verkehrsrechtsschutzversicherung inkl. Rechtsschutz für den Erstwohnsitz (egal ob Miete oder Eigentum) kostet mit entsprechender Selbstbeteiligung etwa 20 EUR im Monat. Gönnen Sie sich diesen wertvollen Versicherungsschutz, denn Recht haben und Recht bekommen sind in der Praxis leider zwei Paar Schuhe. Ja, 20 EUR im Monat sind nicht wenig Geld, aber im Schadenfall keine Rechtsschutzversicherung zu haben kann noch viel teurer sein…

 

Ich helfe Ihnen gerne dabei, den richtigen Anbieter zu finden. Rufen Sie mich an: 02065/904042-0 oder schreiben Sie mir eine Email: info@bscons.de

 

Beste Grüße,

Kivanc Karadeniz

Versicherungsmakler in Duisburg

Versicherungsfachmann (BWV)

 

 

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