Wohngebäudeversicherung wurde gekündigt – Was tun?

1223

„Hiermit kündigen wir Ihren Vertrag zum…“

Nicht nur Du kannst Deine Gebäudeversicherung kündigen. Die Versicherungsgesellschaft darf dies auch. Dies kann z.B. passieren wenn

  • Dein Vertrag auffällig schadenbehaftet ist
  • Die Versicherungsgesellschaft sich gänzlich von der Sparte Gebäudeversicherung trennt o.ä.

Wie in meinem letzten Beitrag bereits erklärt, ist es mitunter schwierig eine neue Wohngebäudeversicherung abzuschließen, wenn man mehrere Vorschäden hatte. Ein Blick in Vergleichsportale  hilft nur kurzfristig, da hier die Annahmerichtlinien der Gesellschaften häufig gar nicht oder nur bedingt angezeigt werden.

Eine Wohngebäudeversicherung mit Vorschäden ist also schlecht. Richtig schlecht ist jedoch eine Gebäudeversicherung mit Vorschäden, bei der die Versicherungsgesellschaft die Kündigung ausgesprochen hat.

Ein guter Versicherungsmakler in Duisburg wird stets ein Auge auf die Schadensituation der von ihm betreuten Versicherungsverträge haben. Ist ein Vertrag auffällig schadenbehaftet, geht der Versicherungsmakler proaktiv auf seinen Mandanten zu und bespricht alle möglichen Optionen. Eine eigenständige Kontaktaufnahme zum Versicherer mit der Bitte um Einschluss einer Selbstbeteiligung könnte bewirken, dass die Versicherung gar nicht erst auf den Gedanken kommt den Vertrag zu kündigen. Vorbeugen ist bekanntlich besser als heilen. Dies wäre eine Möglichkeit, aber es gibt viele Optionen.

Was tun, wenn die Kündigung bereits erfolgt ist?

Ist das Kind erst in den Brunnen gefallen, heißt es: Sofortiges Handeln und zwar am besten mit dem Versicherungsmakler Deines Vertrauens.

Was Du sofort parat haben solltest:

  • Das Kündigungsschreiben der Versicherungsgesellschaft
  • Die ursprüngliche Versicherungspolice und den letzten Nachtrag
  • Die letzte Rechnung
  • Alle Schäden der letzten 5 Jahre (Elementarschäden 10 Jahre) mit Schadendatum, Schadenart und Schadenhöhe

Es ist hilfreich, wenn Du auch noch die letzte Wertermittlung hast. Ein guter Versicherungsmakler wird diese stets mindestens prüfen, im Idealfall jedoch immer neu erstellen. Bei Gebäudeversicherungen nach Wohnflächenmodell entfällt dies.

Nächster Schritt: Zeit gewinnen

Wurde die Kündigung allzu kurzfristig ausgesprochen, muss man versuchen Zeit zu gewinnen. Überlasse dies bitte Deiner Versicherungsmaklerin oder Deinem Versicherungsmakler. Versicherungsgesellschaften sind keine Unmenschen. Sie wissen (häufig), dass Du jetzt ein Problem hast und kommen Dir (häufig) entgegen, indem sie Dir mehr Zeit einräumen einen neuen Versicherungsschutz zu besorgen.

„Kann ich die Vorschäden nicht einfach verschweigen?“

Nein, das kannst und darfst Du nicht. Glaube es mir. Das möchtest auch nicht.

Vertragsabschluss

Gemeinsam mit Deinem Versicherungsmakler schließt Du den neuen Versicherungsvertrag ab. Dein Versicherungsmakler wird vorher die von Dir zur Verfügung gestellten Informationen (so er diese nicht ohnehin bereits hatte) aufbereitet, der neuen Versicherungsgesellschaft zur Verfügung gestellt und eine Annahme besprochen haben.

Herzlichen Glückwunsch zum neuen Versicherungsvertrag.